An die Vorsitzenden der hessischen Jagdvereine
Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,
Bundeslandwirtschaftsministerin
Julia Klöckner hat soeben in einer Pressekonferenz den ersten positiven
ASP-Befund in Deutschland bestätigt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg
hatte bereits gestern den Verdacht bei einem Wildschwein-Kadaver
festgestellt, der nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze
im Spree-Neisse-Kreis (Brandenburg) gefunden wurde.
Die
virologische Untersuchung einer Probe des Kadavers im nationalen
Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigte nun den
Erstverdacht.
Was
bedeutet
dieser
Befund
für
die
Jägerinnen
und
Jäger in Hessen?
Die
hessischen Jägerinnen und Jäger sollten das Schwarzwild sowohl auf dem
Ansitz als auch auf den Drückjagden im Herbst und Winter weiterhin
scharf aber waidgerecht bejagen, um die Ausbreitung der ASP bei einem
möglichen Ausbruch einzudämmen. Alle erfolgversprechenden Jagdmethoden
sollten unbedingt genutzt werden, um den Schwarzwildbestand zu
reduzieren.
Der LJV verweist diesbezüglich auf das Merkblatt zur Schwarzwildbejagung:
Download: Merkblatt Schwarzwildbejagung
Verendet
aufgefundenes Schwarzwild sollte unbedingt mittels eines Tupfers
beprobt werden, damit ein mögliches Auftreten frühzeitig erkannt wird.
Alle Informationen und Downloads finden Sie auf der
LJV-Themenwebseite zur Afrikanischen Schweinepest.
Dort
finden Sie auch die DJV-Broschüre "Wissenswertes zur Afrikanischen
Schweinepest" mit allen Informationen um die Symptome und Erkennung der
ASP sowie anatomische Auffälligkeiten, Verlaufsformen und
Übertragungswege, Präventionsmaßnahmen und Hinweise für den Ernstfall.
Download: Broschüre Wissenswertes zur ASP
In
der Broschüre weist der DJV u. a. darauf hin, dass über kontaminierte
Trophäen, Fleisch, Werkzeuge, Kleidungsstücke oder Transportfahrzeuge
aus Risikogebieten das ASP-Virus eingeschleppt werden kann. Die
Virus-Ausscheidungen z. B. über Schweiß oder andere Sekrete können in
der Regel 20 bis 60 Tage hochinfektiös sein.
Deshalb gilt:
Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in Risikogebiete.
Nach einer Jagdreise ins
ASP-Risikogebiete müssen ALLE Gegenstände, die mit Schwarzwild in
Kontakt gekommen sein könnten, gründlich gereinigt und desinfiziert
werden.
Auf die Einfuhr von Teilen und
Erzeugnissen von Schwarzwild oder sonstigen Hausschwein- oder
Schwarzwildprodukten sollte unbedingt verzichtet werden.
Bitte leiten Sie diese Information dringend an Ihre Mitglieder weiter.
Der
LJV wird fortlaufend über die Entwicklungen der ASP in Brandenburg
informieren. Über den LJV-Newsletter erhalten Sie tagesaktuell alle
Informationen.
Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher
Landesjagdverband Hessen e.V.
Liebe Bläserinnen und Bläser,die Lockerungen der coronabedingten
Kontaktbeschränkungen lassen seit einiger Zeit auch wiederÜbungsstunden zum Jagdhornblasen zu.
Bitte beachten Sie jedoch die aktuellen Hinweise undmögliche (Kontakt-)beschränkungen der
einzelnen Landkreise, kreisfreien Städte bzw. auch derLänder oder des Bundes. Bei steigenden
Infektionszahlen können die Behörden auch kurzfristigEinschränkungen per Allgemeinverfügung
verordnen.Da beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein erhöhtes Risiko besteht, dass sich infektiöse
Aerosolebilden, möchten wir Ihnen im Folgenden die Hinweise der hessischen Landesregierung
sowie derLandesregierungen aus Bayern und NRW zum Musizieren und Üben mit
Blasinstrumentenzusammenfassen und Ihnen empfehlen, diese bei Ihren Übungsstunden zu
beachten.1. Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung oder bei
derVerabschiedung und verhindern ein enges Drängen z. B. in den Fluren vor den
Proberäumen.Getränke und Essen sollte jeder Teilnehmer selbst mitbringen. Auch die Hust- und
NiesEtikette, das regelmäßige Händewaschen und das Tragen der Mund-Nasen Bedeckung
(außerbeim Musizieren) sollte eingehalten werden.2. Erläutern Sie die Hygiene- und Abstandsregeln
mittels eines Aushangs vor und imProbenraum.3. Es sollten für jede Übungsstunde Teilnehmerlisten
mit Kontaktdaten (Name, Anschrift undTelefonnummer) geführt werden, um im Falle einer Infektion
die Teilnehmer oder dieGesundheitsbehörden schnellstmöglich benachrichtigen zu können. Die
Teilnehmerliste derregelmäßigen Teilnehmer kann vorgedruckt sein (der Teilnehmer unterschreibt
mit einemKürzel, ob er an diesem Termin teilgenommen hat). Auf jeder Liste muss das Datum
vermerktsein.An den Übungsstunden dürfen nur Personen teilnehmen, die gesund sind und
keineKrankheitssymptome einer Grippe oder einer typischen Erkältung aufweisen (Fieber,
Husten,Schnupfen, Gliederschmerzen). Personen, die aus einem vom Auswärtigen Amt
definiertenRisikogebiet (Urlaubsland) oder einer Region mit hohen Corona-Fallzahlen zurückkehren,
solltenunabhängig von möglichen Quarantänevorgaben freiwillig mindestens 14 Tage nach der
Rückkehroder bis zum Vorliegen eines negativen Corona-Tests nicht an den Übungsstunden
teilnehmen.Gleiches gilt für Personen, die Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen hatten
(z.B. imeigenen Haushalt, Arbeit, Schule, Altenheime usw.)Eine Obergrenze für die Anzahl der
Personen ist seit der letzten Aktualisierung derVerordnung vom 11. August 2020 nicht mehr
vorgegeben. Zuschauer oder Begleitpersonensollten sich während der Proben nicht im Raum
befinden.Soweit möglich, sollten Gruppenübungsstunden im Freien durchgeführt werden. Sollte
dieswitterungsbedingt nicht mehr möglich sein, sind große (mindestens 10 qm/Person) und gutzu
lüftende Räume zu wählen. Oberflächen (z.B. Tische, Stühle etc.), sollten regelmäßiggereinigt und
desinfiziert werden. Eine Waschgelegenheit mit Wasser und Flüssigseifeund/oder
Handdesinfektionsmittel muss zur Verfügung stehen (allg. Hygieneplan).Es empfiehlt sich, den
Übungsraum alle 20-30 Minuten für mindestens 10 Minuten zudurchlüften (nach Möglichkeit
gegenüberliegende Fenster und Türen öffnen und damit füreinen Luftaustausch zu
sorgen).Landesjagdverband Hessen e.V.2Der Abstand zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern
sollte beim blasen mindestens 2 mbetragen. Die Oberste Jagdbehörde empfiehlt in ihren Hinweisen
zur Einhaltung derHygieneregeln bei Gesellschaftsjagden sogar einen Abstand von 3 m zwischen den
einzelnenBläsern.Die Gruppenmitglieder sollten möglichst versetzt stehen, so dass Aerosole, die aus
demMund oder dem Schalltrichter entweichen, nicht direkt auf eine Person gerichtet
werden.Notenzettel, Stifte, Horn und Instrumententeile (Mundstücke etc.) sollten nicht
durchmehrere Personen gleichzeitig verwendet oder untereinander getauscht werden. Ein Verleihist
nur zulässig, wenn vorher eine vollständige Desinfektion erfolgt ist.Im Falle einer bereits
bestehenden Infektion birgt das Kondensat beim Entwässern derHörner eine besondere Gefahr der
Ansteckung für andere Personen. Es darf daher nichtdurch ausblasen (Wasserklappen) entfernt
werden, sondern muss mit Papiertüchernaufgefangen und entsorgt werden. Auf den Boden
getropftes Kondensat ist durchEinmaltücher aufzunehmen und ebenfalls zu entsorgen.Bitte wägen
Sie innerhalb Ihrer Gruppe das individuelle Risiko für eine Infektion und diemöglichen Folgen für die
einzelnen, möglicherweise auch zur Risikogruppe gehörenden,Mitglieder gut ab. Es sollte sich hier
niemand einem größeren Risiko aussetzen. Auch derAufwand zur Einhaltung der Hygiene- und
Abstandsregeln sollte in einem ausgewogenenVerhältnis stehen.Bitte passen Sie aufeinander auf
und bleiben Sie gesund!
Die Jagdhornbläsergruppe informiert:
Aufgrund der Covid19-Pandemie und der auch in unserem Landkreis ständig steigenden Infektionszahlen setzt die
Bläsergruppe ihre Übungsstundentätigkeit vorläufig bis zum 18. Januar 2021 aus.
Die Bläsergruppe steht aber selbstverständlich auf Anforderung zu allen besonderen Anlässen weiter zur Verfügung.
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An die Vorsitzenden der hessischen Jagdvereine
Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,
nachdem
wir bis Anfang September 2020 auf unsere Anfrage an die Jagdvereine
zahlreiche Rückmeldungen zum bisherigen Verfahren der
ASP-Tupferbeprobung erhalten haben, hat sich der LJV in Gesprächen und
Telefonaten für eine Vereinfachung und die Wertschätzung des Engagements
der Jägerschaft hinsichtlich der ASP-Prävention eingesetzt.
Dank
Ihrer
ausführlichen
Stellungnahmen,
die
wir
gesammelt
an
das
HMUKLV
weitergeleitet haben, werden nun
zum 1. Dezember 2020 folgende Änderungen hessenweit umgesetzt:
Die Aufwandsentschädigung für
die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupferproben wird ab dem 1. Dezember
2020 von 30 auf 50 Euro erhöht.
Die Proben müssen nun nicht
mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können
mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische
Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten
die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf
Anfrage von den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bitte verwenden Sie ab
Dezember 2020 den neuen Probenbegleitschein. Weitere Informationen
finden Sie in den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen zum Herunterladen
bereitstellen:
HMUKLV Informationen zur Erleichtung und Erhöhung der
Aufwandsentschädigung
Merkblatt Beprobung Indikator-Wildschweine
Beiblatt/Probenbegleitschein für Indikatorwildschweine
Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher