Aktuelles
30.09.2024
Kitchen possible – Kochkurs der Jägervereinigung Marburg
Wann:
22.11.2024,
Beginn Kochkurs: 15:30 Uhr,
Beginn gemeinsames Essen: 20:00 Uhr
Wo:
In der Kantine der Tapetenfabrik Kirchhain
Unkostenkostenbeitrag (inkl. Essen & Trinken):
50 EUR pro Person
Maximal 10 Teilnehmer sind zum Kochkurs zugelassen.
Später beim gemeinsamen Essen können weitere 10-15 Personen dazukommen.
Wer also Freude am gemeinsamen Zubereiten von tollen Speisen hat, kann sich hier anmelden.
Bitte nennen Sie die Anzahl der Teilnehmer am Kochkurs und wieviel Leute sie evtl. zum gemeinsamen Essen dazueinladen wollen.
Hr. Otto Pusch, unser 1. Vorsitzender, wird Sie persönlich informieren.
Der Landesjagdverband Hessen informiert
ASP: Wildschadensersatz und Jagdpachtminderung bei angeordnetem Jagdverbot
Sehr geehrter Herr Dr. Pusch,
der Landesjagdverband Hessen informierte unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten ASP-Positivfalls am 15. Juni 2024 im südhessischen Königstädten seine Mitglieder über den Newsletter sowie die LJV-Homepage. Über den Link zur DJV-Materialsammlung waren so bereits wichtige Informationen zum Umgang für die betroffenen Revierpächter hinsichtlich Wildschadensersatz und Jagdpachtminderung abrufbar.
LJV-Geschäftsführer Alexander Michel betont:
„Für die Zeit des Jagdverbots besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wildschadensersatz des Grundeigentümers bzw. der jeweiligen Landnutzers gegen den Jagdausübungsberechtigten oder die Jagdgenossenschaft. Diesbezüglich kann auf § 33 Satz 1 Hessisches Jagdgesetz verwiesen werden, sofern im Pachtvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.“
Der betroffene Grundstückseigentümer, i. d. R. der Landwirt, kann sich sodann über einen Sonderopferanspruch bzw. einen Anspruch eines Nichtstörers an die Kreisordnungsbehörde werden. Diese Ansprüche, die im Einzelfall eine unzumutbare Belastung für den Betrieb darstellen müssen, fallen nach § 39a TierGesG unter den Vollzug des Veterinärwesens. Für die Kosten haben die Landkreise und Magistrate nach § 106 Abs. 1 Nr. 2 HSOG aufzukommen. Entsprechende Anträge müssen daher dort gestellt werden.
Jagdpachtminderung bei bestehendem Jagdverbot
Ähnlich wie bei einem Wohnungsmietvertrag kann die Jagdpacht in angemessener Höhe gemindert werden, sofern die Jagdausübung wesentlich beschränkt oder gar verboten ist. Hierzu gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Pacht- und Mietverträge (§§ 581 ff BGB und § 536 Abs. 1 in Verbindung). Denn der verpachtete Gegenstand ist nicht die bejagbare Fläche, sondern das Jagdausübungsrecht. Aufgrund des Jagdverbots wird dies in seiner Tauglichkeit gemindert, wie der DJV in seinem Frage-und-Antwortpapier für Revierpächter zur ASP ausführt.Die Jagdpachtminderung kann vertraglich eingeschränkt sein, der DJV führt folgende Einschränkungen auf:
- Nicht, soweit im Jagdpachtvertrag eine wirksame Beschränkung des Minderungsrechts enthalten ist!
- Nicht, wenn die Beeinträchtigung durch das Jagdverbot lediglich gering ist (etwa, weil jahreszeitlich bedingt ohnehin praktisch keine Jagd stattfindet oder nur ein kleiner Teil des Reviers von den Restriktionszonen betroffen ist).
Der LJV Hessen rät daher allen vom Jagdverbot betroffenen Revierpächtern, den Jagdpachtminderungsanspruch bereits jetzt bei der Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteher bzw. Verpächter) anzumelden, sofern er geltend gemacht werden soll.
„Die tatsächliche Höhe des Minderungsanspruchs kann jedoch erst nach Ablauf des Jagdjahres – nachdem bekannt ist, wie lange das Jagdverbot galt bzw. gilt – beziffert werden“,
so LJV-Geschäftsführer Alexander Michel.
Wie der Landkreis Groß-Gerau auf Nachfrage des LJV Hessen am 22.07.2024 mitteilte, wird die Jagdsteuer des Kreises rückwirkend zum 1. Juli für ein halbes Jahr ausgesetzt.
Zu den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft (SVLFG) werden wir noch gesondert informieren.
Der Landesjagdverband Hessen stellt eine umfangreiche Informations- und Linksammlung zur Afrikanischen Schweinepest in Hessen auf der Sonderseite
> www.ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest
zur Verfügung. Eine ebenso ausführliche Dokumentation über das ASP-Seuchengeschehen in Hessen ist unter
> www.ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest-hessen-chronik
zu finden.
Der Landesjagdverband Hessen informiert
Anpassung der Hinweise zur Erntejagd
Sehr geehrter Herr Dr. Pusch,
bereits in der Ausgabe 06/2024 des Hessenjägers hat der LJV Hessen über die Sicherheitshinweise zur Erntejagd der SVLFG (erhöhte Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden) wiederholt mit dem nachfolgenden Zusatz informiert: „Nach hiesiger Rechtsauffassung schließen sich andere, mindestens ebenso sichere Lösungen aber nicht aus (etwa, weil ein ausreichender natürlicher Kugelfang vorhanden ist.) Dennoch ist die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen in jedem Fall mindestens empfehlenswert.“
Nun hat die SVLFG die Hinweise zur Erntejagd angepasst und informiert in einem Rundschreiben vom 12.07.2024 wie folgt:
Anpassung der Hinweise zur Erntejagd
Die im Juni 2023 geänderten Hinweise zur Schussabgabe unter §3 Absatz 4 der Unfall-verhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4) werden angepasst. Der verantwortungsvolle Handlungsspielraum des Schützen wird dadurch erweitert.
In §3 der UVV Jagd wird gefordert: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Die Hinweise zu §3 sind auf bekanntermaßen besondere Gefährdungssituationen abgestellt, wie beispielweise bei Erntejagden. Hier heißt es bisher: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Da es auch andere Möglichkeiten gibt, dieses Schutzziel zu erreichen, lautet der neu formulierte Hinweis zur Erntejagd wie folgt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“
Durch die neue Hinweisformulierung hat der Schütze einen erweiterten Handlungsspielraum, wie er der Forderung nach §3, niemanden bei der Schussabgabe zu gefährden, nachkommen kann. Er beinhaltet zudem, dass bereits bei der Jagdvorbereitung angemessene Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Stellenwert der erhöhten jagdlichen Einrichtung mit Beschränkung der Schussentfernung bei Erntejagden bleibt in seiner Wirkung weiterhin bestehen. Diese Maßnahme ist in der Praxis sehr hilfreich, um bei Erntejagden die Gefährdung bei der Schussabgabe wirksam zu minimieren.
Weitere Hinweise und Empfehlungen finden sich in der SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“.
Sie kann unter www.svlfg.de und mit dem Suchbegriff „B44“ kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Druckexemplare können telefonisch unter 0561-78510339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert werden. Die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ findet sich unter dem Suchbegriff „VSG 4.4“.
Die Pressemitteilung der SVLFG können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
21.06.2024
Lernort Natur
18.04.2024
Waschbär in Haus und Hof! Wie ist die Rechtslage?
Der Landesjagdverband Hessen informiert.
Ein Waschbär verursacht bei Ihnen Probleme?
Unser Waschbär-Beauftragter Andre Dalir (Tel. 0163 6999016)
hilft Ihnen gerne weiter.
Bitte bedenken Sie, dass das Fangen eines Waschbären mit Kosten verbunden ist.
15.02.2024
Landkreis Marburg Biedenkopf – Die Waffenbehörde Ihrer Kreisverwaltung informiert
Verschiedene Anträge können ab sofort über das Portal www.waffe-digital.hessen.de abgerufen werden. Sie finden dort u.a. Anträge zur Änderungen in Waffenbesitzkarten, aber auch zum kleinen Waffenschein.
Ebenfalls können Sie den Verlust einer Waffenbesitzkarte, Waffe oder Waffenteils melden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der Waffenbehörde wenden:
Tel: 06421 405-1760
03.01.2024
Der neue Schießkalender 2024 steht zum Download bereit!
Darin enthalten sind die aktiven Standaufsichten und die Preise.
Helfende Hände gesucht!
Für die Bauarbeiten am Schießstand suchen wir zur Zeit immer mal wieder Leute, die bei kleineren Arbeiten mit anpacken können. Interessierte Helferinnen und Helfer können sich zwecks Terminabsprache gern bei Andreas Weber oder Otto Pusch melden!