Aktuelles
Helfende Hände gesucht!
Für die Bauarbeiten am Schießstand suchen wir zur Zeit immer mal wieder Leute, die bei kleineren Arbeiten mit anpacken können. Interessierte Helferinnen und Helfer können sich zwecks Terminabsprache gern bei Andreas Weber oder Otto Pusch melden!
01.02.2021
Voraussichtlich wird die Bläsergruppe ab März wieder regelmäßig proben, sofern die Hygieneregeln dies gestatten.
Nähere Informationen können bei Günther Schöne erfragt werden!
26.02.2021
Wildbret vom Schwarzwild kann vermarktet und verzehrt werden – HMUKLV empfiehlt jedoch in seiner aktuellen PM auf den Verzehr von Wilschweinlebern zu verzichten.
Mehr Information
Jagdhornbläsergruppe – Allgemeine Informationen
Aufgrund der Covid19-Pandemie und der auch in unserem Landkreis ständig steigenden Infektionszahlen setzt die Bläsergruppe ihre Übungsstundentätigkeit vorläufig bis zum 18. Januar 2021 aus. Die Bläsergruppe steht aber selbstverständlich auf Anforderung zu allen besonderen Anlässen weiter zur Verfügung.
Landesjagdverband Hessen e.V.
Liebe Bläserinnen und Bläser, die Lockerungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen lassen seit einiger Zeit auch wieder Übungsstunden zum Jagdhornblasen zu. Bitte beachten Sie jedoch die aktuellen Hinweise und mögliche (Kontakt-)beschränkungen der einzelnen Landkreise, kreisfreien Städte bzw. auch der Länder oder des Bundes. Bei steigenden Infektionszahlen können die Behörden auch kurzfristig Einschränkungen per Allgemeinverfügung verordnen. Da beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein erhöhtes Risiko besteht, dass sich infektiöse Aerosolebilden, möchten wir Ihnen im Folgenden die Hinweise der hessischen Landesregierung sowie derLandesregierungen aus Bayern und NRW zum Musizieren und Üben mit Blasinstrumenten zusammenfassen und Ihnen empfehlen, diese bei Ihren Übungsstunden zu beachten.
1. Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung oder bei derVerabschiedung und verhindern ein enges Drängen z. B. in den Fluren vor den Proberäumen. Getränke und Essen sollte jeder Teilnehmer selbst mitbringen. Auch die Hust- und Nies-Etikette, das regelmäßige Händewaschen und das Tragen der Mund-Nasen Bedeckung (außer beim Musizieren) sollte eingehalten werden.
2. Erläutern Sie die Hygiene- und Abstandsregeln mittels eines Aushangs vor und im Probenraum.
3. Es sollten für jede Übungsstunde Teilnehmerlisten mit Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) geführt werden, um im Falle einer Infektion die Teilnehmer oder die Gesundheitsbehörden schnellstmöglich benachrichtigen zu können. Die Teilnehmerliste der regelmäßigen Teilnehmer kann vorgedruckt sein (der Teilnehmer unterschreibt mit einem Kürzel, ob er an diesem Termin teilgenommen hat). Auf jeder Liste muss das Datum vermerkt sein. An den Übungsstunden dürfen nur Personen teilnehmen, die gesund sind und keine Krankheitssymptome einer Grippe oder einer typischen Erkältung aufweisen (Fieber, Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen). Personen, die aus einem vom Auswärtigen Amt definierten Risikogebiet (Urlaubsland) oder einer Region mit hohen Corona-Fallzahlen zurückkehren, sollten unabhängig von möglichen Quarantänevorgaben freiwillig mindestens 14 Tage nach der Rückkehr oder bis zum Vorliegen eines negativen Corona-Tests nicht an den Übungsstunden teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen hatten (z.B. im eigenen Haushalt, Arbeit, Schule, Altenheime usw.) Eine Obergrenze für die Anzahl der Personen ist seit der letzten Aktualisierung der Verordnung vom 11. August 2020 nicht mehr vorgegeben. Zuschauer oder Begleitpersonen sollten sich während der Proben nicht im Raum befinden. Soweit möglich, sollten Gruppenübungsstunden im Freien durchgeführt werden. Sollte dies witterungsbedingt nicht mehr möglich sein, sind große (mindestens 10 qm/Person) und gut zu lüftende Räume zu wählen. Oberflächen (z.B. Tische, Stühle etc.), sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Eine Waschgelegenheit mit Wasser und Flüssigseife und/oder Handdesinfektionsmittel muss zur Verfügung stehen (allg. Hygieneplan). Es empfiehlt sich, den Übungsraum alle 20-30 Minuten für mindestens 10 Minuten zu durchlüften (nach Möglichkeit gegenüberliegende Fenster und Türen öffnen und damit für einen Luftaustausch zu sorgen).
Landesjagdverband Hessen e.V.
Der Abstand zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern sollte beim blasen mindestens 2 m betragen. Die Oberste Jagdbehörde empfiehlt in ihren Hinweisen zur Einhaltung der Hygieneregeln bei Gesellschaftsjagden sogar einen Abstand von 3 m zwischen den einzelnen Bläsern. Die Gruppenmitglieder sollten möglichst versetzt stehen, so dass Aerosole, die aus dem Mund oder dem Schalltrichter entweichen, nicht direkt auf eine Person gerichtet werden. Notenzettel, Stifte, Horn und Instrumententeile (Mundstücke etc.) sollten nicht durch mehrere Personen gleichzeitig verwendet oder untereinander getauscht werden. Ein Verleih ist nur zulässig, wenn vorher eine vollständige Desinfektion erfolgt ist. Im Falle einer bereits bestehenden Infektion birgt das Kondensat beim Entwässern der Hörner eine besondere Gefahr der Ansteckung für andere Personen. Es darf daher nicht durch ausblasen (Wasserklappen) entfernt werden, sondern muss mit Papiertüchern aufgefangen und entsorgt werden. Auf den Boden getropftes Kondensat ist durch Einmaltücher aufzunehmen und ebenfalls zu entsorgen.
Bitte wägen Sie innerhalb Ihrer Gruppe das individuelle Risiko für eine Infektion und die möglichen Folgen für die einzelnen, möglicherweise auch zur Risikogruppe gehörenden, Mitglieder gut ab. Es sollte sich hier niemand einem größeren Risiko aussetzen. Auch der Aufwand zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sollte in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Bitte passen Sie aufeinander auf und bleiben Sie gesund!
An die Vorsitzenden der hessischen Jagdvereine
Der LJV verweist diesbezüglich auf das Merkblatt zur Schwarzwildbejagung:
Merkblatt Schwarzwildbejagung
Alle Informationen und Downloads finden Sie auf der LJV-Themenwebseite zur Afrikanischen Schweinepest.
Broschüre Wissenswertes zur ASP