Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,
die Hessische Landesregierung hat die ab heute gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) sowie die dazugehörigen Auslegungshinweise veröffentlicht. In Abstimmung mit LJV-Geschäftsführer Alexander Michel möchten wir Sie über die aktuelle Verordnungslage informieren.
Nach wie vor sind Haupt- und Mitgliederversammlungen aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr und dem Umstand, dass sie nicht den Kernbereich des öffentlichen Lebens erfassen, nach § 1 Abs. 2b der CoKoBeV zu beurteilen (siehe Seite 7 der Auslegungshinweise). Somit gilt, dass Haupt- und Mitgliederversammlungen nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde unter Auflagen möglich sind (weitere Ausführungen siehe Seite 2 und 3 der CoKoBeV).